Information zur Unterbringung ukrainischer Geflüchteter im Gästehaus St. Hildegard


Das Gästehaus St. Hildegard bedauert den vom Landratsamt veranlassten Auszug der ukrainischen Geflüchteten und betont, dass alle Entscheidungen zur Unterbringung allein beim Landratsamt liegen.

Seit dem Sommer 2022 ist das Gästehaus St. Hildegard an das Landratsamt Traunstein vermietet, das dort ukrainische Geflüchtete untergebracht hat. Wir freuen uns, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner während ihres Aufenthalts bei uns wohlgefühlt haben.

Das Landratsamt hat das Mietverhältnis zum Jahresende gekündigt. Die Entscheidung über Verlängerung, Verbleib oder einen Umzug liegt ausschließlich beim Landratsamt. St. Hildegard und die Kongregation haben darauf keinen Einfluss. Die Barmherzigen Schwestern wären an einer Fortsetzung des Mietvertrages mit dem Landratsamt interessiert gewesen und bedauern den Auszug.
 

Wesentliche Fakten

  • Weder St. Hildegard noch die Kongregation haben Kündigungen an ukrainische Familien ausgesprochen.

  • Die Kündigung betrifft ausschließlich das Mietverhältnis zwischen Landratsamt und St. Hildegard und wurde durch das Landratsamt veranlasst.

  • Es gab keine Mieterhöhungen durch die Kongregation; der Mietpreis lag unter dem ortsüblichen Niveau.

  • Alle Fragen rund um Unterbringung, Betreuung oder Umzug liegen vollständig in der Verantwortung des Landratsamtes.

  • Entscheidungen über die Unterbringung von Geflüchteten oder Asylsuchenden können von St. Hildegard und der Kongregation selbst nicht beeinflusst werden.

Wir danken allen, die mit Interesse nachfragen oder sich für die Situation der Geflüchteten einsetzen.

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